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Aufnahme in die Oberschule

Zugangsvoraussetzungen

Schüler, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium haben, können sowohl die Oberschule als auch das Gymnasium besuchen. Die Oberschule ist besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet. Bei der Auswahl der passenden Schule sollten sich Eltern und Schüler deshalb gründlich über die Neigungs- und Vertiefungskurse sowie über besondere Angebote der Schule informieren.

Schulwechsel an ein Gymnasium

Ein Wechsel von der Oberschule auf das Gymnasium ist nach Klasse 5 und 6, aber auch nach Klasse 7, 8 oder 9 möglich. Voraussetzungen sind ein entsprechendes Leistungsvermögen und das Einverständnis der Eltern.
Sind bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllt, ist nach dem Realschulabschluss ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Die Schüler können dann die allgemeine Hochschulreife erwerben und anschließend studieren.

Schulwechsel an eine andere Oberschule

Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Oberschule wechseln. Ab Klasse 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule.

Schulwechsel an eine Förderschule

Hat ein Schüler Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht.
Dazu muss von der Schule der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf des Schülers begutachtet und festgestellt werden.