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Der Kreistag hat beschlossen, auch für dieses Schuljahr 2020/2021 eine pauschale Rückerstattung von gezahlten Eigenanteilen zur Schülerbeförderung in Höhe von 40,00 € auf Antrag der Sorgeberechtigten zu genehmigen.

 

Unter folgendem Link kann ein solcher Antrag gestellt werden: